Aufarbeitung Missbrauch: erste Zwischenresultate

Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden. Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben heute in einem Zwischenbericht aufgezeigt, wo die Arbeiten stehen.

In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch der im September 2023 veröffentlichte Bericht zum wissenschaftlichen Pilotprojekt hat aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht. Den Auftrag für diese historische Studie haben die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche erteilt. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) erarbeiten auf nationaler Ebene weitere Massnahmen, mit denen die Aufarbeitung fortgesetzt und institutionelle Mängel angegangen werden.

Sechs Punkte

Die römisch-katholische Kirche setzt in den nächsten Jahren den Schwerpunkt bei folgenden Massnahmen:

  1.  Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2.  Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind. 
  3.  Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4.  Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5.  Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6.  Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.
     

Weiterführende Informationen

Aktuelle URL in die Zwischenablage kopieren
Kopieren erfolgreich!