Da sein beim begleiteten Suizid? Seelsorge am Abgrund des Lebens
Dominik Thali
Für die Bischöfe ist klar: Der «vorsätzlich assistierte Suizid» sei eine Sünde und «moralisch unentschuldbare Tat Tat», die dem Evangelium und den Sakramenten des Lebens widerspreche. In ihrer «Orientierungshilfe» sprechen sie aber auch vom «überlegten Abwägen» jedes Einzelfalls. Es sei ein Ausdruck von Gottes Barmherzigkeit, einer suizidwilligen Person und deren Familie beizustehen sowie «ein Zeichen für einen Gott des Lebens». Die Bischöfe verstehen ihr 36-seitiges Papier als Hilfe zur «richtigen seelsorglichen Begleitung» von Menschen, die mithilfe einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden wollten und sich zugleich an die Kirche wenden mit der Bitte um Begleitung und den Empfang der Sakramente.
Die bischöfliche «Orientierungshilfe»
Wie sollen Seelsorgerinnen und Seelsorger Menschen begleiten, die mithilfe einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden wollen? Die Bischofskonferenz hat dazu im Dezember eine «Orientierungshilfe» herausgegeben, «Seelsorge und assistierter Suizid».
- In Teil 1 machen die Bischöfe eine sozialethische Auslegeordnung zum aus ihrer Sicht «gesellschaftlich aktzeptierten assistierten Suizid». Niemand, nicht einmal eine Person für sich selbst, dürfe über den Wert eines Lebens urteilen, um ihm ein Ende zu bereiten.
- Teil 2 geht auf die seelsorgliche Begleitung ein. Christinnen und Christen müssten sich zwar auch zu jenen Menschen begeben, die sich am Rand des Lebens befänden. Im Moment des Suizids hätten Seelsorgende aber die Pflicht, das Zimmer zu verlassen.
- Teil 3 schildert Fälle, in denen sich Seelsorgende befinden können und stellt «Hilfen» dazu vor.
Das Gewissen schärfen
Solche Bitten häuften sich tatsächlich, stellt etwa Claudio Tomassini fest, Leiter des Pastoralraums Sursee. Und angegangen werde er eigentlich erst, wenn die Situation akut sei. Tomassini ist dann, wie den Bischöfen, das Gespräch wichtig. Während diese aber die Seelsorgenden auffordern, sie sollten «bis zuletzt versuchen», eine Person «von ihrem Vorhaben abzubringen», betont Tomassini, es sei nicht seine Aufgabe, zu entscheiden. Er wolle vielmehr sein Gegenüber dazu bringen, selbst auf seine Frage eine Antwort geben zu können. Für Tomassini ist dabei das eigene Gewissen «die letzte Instanz» und «ein wunderbares Geschenk». Er hat erfahren, dass Menschen gerade in Notsituationen froh sind, jemanden zu haben, der ihnen im Gespräch dieses Gewissen schärft. «Zu sagen, dieses oder jenes sei eine Sünde, nützt dagegen niemandem etwas.»
«Es geht nicht darum, ein eigenes Urteil zu fällen.»
Theres Küng
An die Angehörigen denken
Das Gespräch ist auch Theres Küng wichtig, Leiterin des Pastoralraums Michelsamt. «Es geht nicht darum, ein eigenes Urteil zu fällen.» Küng berichtet von einer Person, die sich begleitet das Leben nehmen wollte und die sie auf die Möglichkeiten der Palliative Care hinwies. «Diese Person starb dann in einem Hospiz. Das war ein guter Entscheid, besonders für ihre Angehörigen.» In einem anderen Fall baten die Angehörigen einer suizidwilligen Person um seelsorgliche Begleitung. Küng war mit ihnen in Kontakt, auch am Tag des assistierten Suizids. Sie hält diese Zuwendung für ebenso wichtig. «Das kann am Ende auch der suizidwilligen Person helfen.»
Zu Widerspruch geführt hat die «Orientierungshilfe» der Bischöfe vorab dort, wo diese den Seelsorgenden erklären, wie sie Menschen begleiten sollen, die unmittelbar vor einem begleiteten Suizid stehen. Die Sakramente – Kommunion und Krankensalbung – könnten nur dann gespendet werden, heisst es in dem Papier, wenn die Möglichkeit bestehe, «die Person dahingehend zu begleiten, dass sie von der getroffenen Entscheidung Abstand nehmen kann». Und wenn der Akt des Suizid beginne, müssten die Seelsorgenden das Zimmer verlassen. Die Sakramente seien «stets Sakramente des Lebens» und könnten nicht als Vorbereitung für den Suizid gespendet werden, begründen die Bischöfe. Und: Das Zimmer zu verlassen, bedeute nicht, die Person zu verlassen. Die Kirche setze einen Sünder nicht mit seiner objektiven Sünde gleich. Die Bischöfe wollen weiter verhindern, dass die «Gegenwart im Auftrag der Kirche als eine moralische Unterstützung des assistierten Suizids aufgefasst werden könnte».
In Absprache mit Gott
In den sozialen Medien stiess diese Haltung auch auf Unverständnis: «Wenn überhaupt ein/e Seelsorger/in gerufen wird, geht es doch darum, zu begleiten bis zum Tod. Das Leben ist ein Geschenk, kein Zwang», kommentierte etwa Simone Curau-Aepli, Präsidentin des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds, auf Facebook. Der Medienpädagoge und frühere Thurgauer Synodale Thomas Merz befand, es habe «mit christlicher Nächstenliebe nichts zu tun», einen Menschen in der wohl schwierigsten Situation seines Lebens zu verlassen.
Reformierte Seelsorge reicht «bis zum Sterben»
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat, anders als auf katholischer Seite die Bischofskonferenz, zum Thema Seelsorge bei assistiertem Suizid noch nicht Stellung bezogen. Allerdings hat das Positionspapier «Solidarität bis zum Ende» des Synodalrats der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom Juni 2018 die Diskussion dazu angekurbelt. Es habe Widerspruch dazu gegeben, stellt der reformierte Luzerner Synodalrat Florian Fischer fest, das Papier sei aber aber von vielen anderen Landeskirchen «sehr wohlwollend aufgenommen» worden.
«Solidarität bis zum Ende» hält zwar fest, assistierter Suizid könne «aus biblisch-theologischer Sicht keine Option» und «immer nur Grenzfall, nie der Normalfall» sein. Es gebe allerdings auch keinen Zwang, Leben zu müssen. Das Papier zitiert dazu den Theologen Dietrich Bonhoeffer: «Wer nicht mehr leben kann, dem hilft auch der Befehl, dass er leben soll, nicht weiter.» Es müsse akzeptiert werden, dass es Situationen gebe, in denen für Menschen die Güte des Lebens im Dunklen liegt. Die Frage des Mitgehens bis zum Schluss ist aus Sicht der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn klar. «Auch im Zusammenhang mit begleiteter Selbsttötung stellt seelsorgliche Solidarität keine Bedingungen», heisst es in dem Papier. Und: Die kirchliche Seelsorge reiche auch im Fall eines assistierten Suizids «bis zum Sterben. Pfarrerinnen und Pfarrer sollen Menschen, die sie begleiten, auch im schwierigsten Moment, dem Akt der Selbsttötung, Beistand leisten, wenn diese es wünschen.» Dazu könne aber niemand verpflichtet werden; in jedem Fall gelte «besonders an dieser Stelle» das Recht auf den freien Gewissensentscheid».
Wo seine Seelsorge bei einem assistierten Suizid «ihre Grenzen fände», weiss Roland Häfliger, Pfarrer des Pastoralraums Baldeggersee, nicht – er hat noch keinen solchen Fall erlebt. «Ich würde mich von dem leiten lassen, was in der konkreten Situation richtig ist. Und das auch tun, intuitiv und in Absprache mit meinem Chef, Gott», sagt Häfliger. Am Papier der Bischöfe könne er «sich orientieren».
Urs Corradini, Leiter des Pastoralraums Mittleres Entlebuch, räumt ein, dass er «ein Problem» damit hätte, einen Menschen zu begleiten, der sich für den Tod mit einer Sterbehilfeorganisation entschieden habe. «Es liegt mir fern, jemanden zu verurteilen, der keinen anderen Ausweg mehr sieht. Hingegen ist es klar, dass es die Aufgabe der Seelsorge sein muss, Menschen zum Leben zu ermutigen.» Corradini nimmt die Gesellschaft als widersprüchlich wahr: Einerseits setze man sich für die Suizidvorbeugung ein, anderseits werde kranken und alten Menschen der Zugang zu Sterbehilfeorganisationen erleichtert.
«Ich komme selten so an meine Grenzen.»
Claudio Tomassini
Versöhnt Abschied nehmen
Hier hakt Simone Rüd ein, Seelsorgerin im Alterszentrum St. Anna Luzern mit langjähriger Erfahrung als Spitalseelsorgerin. Sie plädiert für Vertrauen in die Palliative Care. «Nur ganz selten» habe sie erlebt, dass starke Schmerzen nicht behandelt werden konnten, sagt Rüd. «Die grosse Mehrheit der Patientinnen und Patienten konnte dank sorgfältig eingesetzter Schmerztherapie und oft tiefen Gesprächen mit Fachpersonen und Angehörigen versöhnt und persönlich Abschied nehmen von dieser Welt.»
Eine Erfahrung, die viele Seelsorgende teilen. Vielen geht es aber auch wie Claudio Tomassini, der beim Thema assistierter Suizid «eine unglaubliche Verantwortung als Seelsorger und Mensch» spürt, die ihn «eigentlich» überfordere. Tomassini: «Ich komme selten so an meine Grenzen.»
«Da bleiben bei Sterbenden und Familien»
Medizin und Pflege sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung sollen ein Leben und Sterben in Würde ermöglichen: Dafür setzen sich die Kirchen im Kanton Luzern ein. Gregor Gander-Thür leitet deren Fachstelle Palliative-Care-Seelsorge, die seit 2017 besteht. Damit nähmen die Kirchen ihren Auftrag wahr, «Menschen in schwierigen Momenten verlässlich zu begleiten, da zu bleiben, bei den Sterbenden, den Familien und Freunden», sagt Gander. Das schliesst für ihn nicht aus, auch Menschen zu begleiten, die freiwillig aus dem Leben scheiden. Die Kirche solle nicht Entscheide einzelner Menschen beurteilen, sondern an einer solidarisch-sorgenden Gesellschaft mitgestalten. «Verbunden-Sein und Autonomie bilden aber keine Gegensätze. Leben ist miteinander leben, Sterben miteinander leben bis zum Ende», zitiert Gander den deutschen Theologen, Philosophen und Soziologen Andreas Heller von der Universität Graz.