Geschützte Denkmäler: «Äusserst bedeutende Sakrallandschaft»
Dominik Thali
Die Kirche St. Martin auf Kirchbühl in Sempach, das alte Pfarrhaus in Oberschongau oder die Wegkapelle Hübeli in Hergiswil: 3 von 375 sakralen Bauten im Kanton Luzern, die denkmalgeschützt sind. Zwar steht hier nur 1 Prozent aller geschützten Bauten der Schweiz, der Anteil derjenigen kirchlicher Art ist aber mit 39 Prozent am dritthöchsten, hinter den Kantonen Wallis und Tessin.
Dafür gibt es eine Erklärung. Luzern hat erst seit 1960 eine gesetzliche Grundlage für die Denkmalpflege. Im Kanton Bern etwa gibt es diese aber schon seit 1902. Die Berner zählen deshalb 7342 geschützte Baudenkmäler, am viertmeisten in der Schweiz, während es im Kanton Luzern nur 960 sind. «Die Unterschutzstellungspraxis ist hier zudem sehr zurückhaltend», erklärt die kantonale Denkmalpflegerin Cony Grünenfelder. Umgekehrt sind in Bern fast alle geschützten Baudenkmäler weltlicher Art und nur 2 Prozent sakral. «Der Kanton Luzern dagegen verfügt über eine umfassende und äusserst bedeutende Sakrallandschaft», sagt Grünenfelder. Sakrale Bauten sind nicht nur Kirchen, sondern etwa auch Pfarrhäuser, Wegkreuze oder Grabanlagen.
Die Hälfte der Baudenkmäler in fünf Kantonen
Wallis, Tessin, Luzern: «Die katholische Vergangenheit einiger Kantone widerspiegelt sich nicht nur in der absoluten Anzahl an Sakralbauten, sondern auch in deren Verhältnis zu den Profanbauten», heisst es in der ersten Schweizerischen Denkmalstatistik. Im Wallis und Tessin gebe es zudem viele kleine Gemeinden, von denen jede eigene Sakralbauten aufweise.
Die Denkmalstatistik, im Dezember veröffentlicht, fusst auf Zahlen von 2016. In jenem Jahr waren schweizweit rund 272 000 Bauten in Listen der Denkmalpflege erfasst. Von diesen stellen Bund und Kantone gegenwärtig gut 75 000 unter einen eigentümerverbindlichen Schutz. Die Hälfte davon fällt auf fünf Kantone: Waadt, Freiburg, Genf, Bern und Aargau.
Neue Fonds für den Unterhalt der Sakralbauten
Von den geschützten Objekten sind 7240 Sakralbauten, also knapp ein Zehntel. Der Kanton Luzern zählt 375 solche Bauten. Viele davon gehörten lange Zeit kirchlichen Stiftungen. Diese konnten die Gebäude aber kaum aus eigenen Mitteln unterhalten, weshalb die Verantwortung den Kirchgemeinden zufiel. Vor zwei Jahren lösten Landeskirche und Bistum daher mit wenigen Ausnahmen die Stiftungen auf, wodurch deren Gut unter die Obhut der Geldgeber gelangte. Kirchgemeinden mit überführten Stiftungen mussten Vermögenswerte in einen Sakralbautenfonds einlegen, aus dem sie den künftigen Unterhalt der Sakralbauten finanzieren. Von den Einnahmen, die sie aus einer Immobilientätigkeit oder Grundstückverkäufen erzielen, müssen sie ebenfalls einen Teil in diesen Fonds legen. Dazu hat jede einen Vertrag mit dem Bistum abgeschlossen. Damit verpflichtet sie sich, diesem Rechenschaft über die Verwendung des Sakralbautenfonds abzulegen. Zudem sind Veräusserungen bewilligungspflichtig.
Synodalverwalter Edi Wigger stellt fest, dass die Fondspflicht bei den Kirchgemeinden gut ankommt. «Schliesslich müssen alle früher oder später investieren.» Kirchgemeinden ohne überführte Stiftungen dürfen freiwillig einen Sakralbautenfonds äufnen.