Charly Freitag als neuer Synodalverwalter vorgeschlagen
Das Kirchenparlament wählt den Synodalverwalter jeweils für vier Jahre; die Exekutive macht dafür einen Vorschlag. Das Geschäft ist an der Herbstsession der Synode vom 8. November traktandiert. Unter Vorbehalt der Wahl tritt Charly Freitag sein Amt am 1. Juni 2024 an.
Charly Freitag (45) ist Wirtschaftsinformatiker und Jurist. Mit seiner Beratungsfirma hat er sich auf Strategieentwicklungen und Projektleitung spezialisiert, vorwiegend für Non-Profit-Organisationen und die öffentliche Hand. Zehn Jahre lang war Charly Freitag Gemeindepräsident von Beromünster, sieben Jahre gehörte er dem Kantonsrat an. Daneben nahm und nimmt er verschiedene Aufgaben und Mandate in Verbänden und Organisationen wahr. Durch all diese Tätigkeiten konnte er sich in einem wirtschaftlichen, politischen wie sozialen Umfeld bewähren. Seine Führungserfahrung ist breit gefächert, das Netzwerk gross. Charly Freitag ist verheiratet, Vater einer achtjährigen Tochter und lebt mit seiner Familie in Gunzwil.
Die Aufgaben des Synodalverwalters/der Synodalverwalterin sind in der landeskirchlichen Verfassung geregelt. Sie sind vergleichbar mit jenen des Staatsschreibers auf politischer Ebene. Die Synodalverwalterin oder der Synodalverwalter führt die Verwaltung der Landeskirche und ist Sekretärin/Sekretär der Synode und des Synodalrates, also des Parlaments und der Exekutive der Landeskirche. Er/sie ist damit verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse dieser Gremien. Zum Pflichtenheft gehört weiter die Aufsicht über die Kirchgemeinden.