Luzern bleibt im Bistumskonkordat
Das Parlament wies den Vorstoss des früheren Kantonsrats David Roth (er ist inzwischen Nationalrat) mit 60 gegen 49 Stimmen ab. Die Mitte sagte geschlossen Nein, die SP geschlossen Ja, Grüne und GLP stimmten Ja bei einigen Enthaltungen. Bei der SVP und FDP waren die Meinungen geteilt. Roth forderte in der Motion, die er vor gut einem Jahr nach der Publikation der Missbrauchsstudie eingereicht hatte, der Kanton Luzern solle aus dem Bistumskonkordat, der Übereinkunft der zehn Bistumskantone, austreten. Er störte sich insbesondere an den finanzielle Verpflichtungen, die sich aus dem Konkordat ergeben: Der Kanton bezahlt heute den Lohn seines residierenden Domherren und für die beiden nicht residierenden eine Spesenpauschale.
«Der ganze Kanton profitiert»
Dabei bleibt es nun allerdings. Die Mehrheit der Luzerner Bevölkerung sei nach wie vor katholisch, argumentierte die Regierung in ihrer Antwort auf die Motion. «Die ganze Bevölkerung profitiert von den vielfältigen Dienstleistungen im Bereich Soziales, Bildung und Kultur, die von der katholischen Landeskirche angeboten werden», heisst es darin. Die Regierung erachtet es zudem als «sinnvoll, mit der katholischen Kirche auf überregionaler Bistumsebene im Austausch zu stehen». Sie machte weiter auf die Folgen für den Kanton Luzern bei der Bischofwahl aufmerksam: Der Kanton Luzern verlöre bei einer Kündigung das Streichrecht durch die Vertretungen der Kantone sowie – über die Domherren – das Mitwahlrecht des Bischofs.
Die Landeskirche selbst doppelte in ihrer Stellungnahme an die Kantonsratsmitglieder nach. Die Verbindung zwischen Bistum und Landeskirche sei «eine Stütze für die Zusammenarbeit in seelsorgerischen und organisatorischen Angelegenheiten. Ohne diese würde die duale Struktur erheblich geschwächt.