Missbrauch: Verständnis für Unmut, aber zuständig ist die Synode
Unverständnis und Wut zeigen sich in Reaktionen, die an Seelsorgende und Behördenmitglieder gelangen und äussern sich in Medienmitteilungen einzelner Kirchgemeinden. Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat sich an einer Sondersitzung am 25. September damit befasst und den kirchlichen Behördenmitgliedern am 26. September eine Empfehlung zugestellt, die er nun auch den Medien zur Verfügung stellt.
Lokale Ebene: Der Synodalrat respektiert die Autonomie der Kirchgemeinden und hat Verständnis für Massnahmen, wie sie etwa die Kirchgemeinden Adligenswil und Willisau publik gemacht haben. Er verweist aber auch auf die Abläufe innerhalb der Landeskirche bei der Festlegung der Beiträge an das Bistum Basel. Diese Beiträge sind jährlich Teil des Voranschlages der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern. Die Synode, das 100-köpfige Kirchenparlament, legt die Höhe der Bistumsbeiträge fest.
Zusammen mit dem Voranschlag beschliesst die Synode zudem über die gesamten Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche. Die Beiträge an das Bistum sind ein Teil davon. An der Session vom 8. November 2023 fasst die Synode die entsprechenden Beschlüsse. Die Kirchgemeinden haben die Möglichkeit, über ihre Vertretungen in der Synode Einfluss auf die Beiträge an das Bistum zu nehmen.
National: Nach der Veröffentlichung der Studie hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) weitergehende Massnahmen beraten. Diese befinden sich derzeit bei den 26 Kantonalkirchen in einem Konsultationsverfahren. Die Luzerner Landeskirche unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen. Die RKZ-Plenarversammlung vom 1./2. Dezember 2023 in Zürich beschliesst das weitere Vorgehen.
Die Luzerner Landeskirche ist der Meinung, dass Lösungen im gemeinsamen Gespräch gefunden werden müssen. Das schliesst nicht aus, weitere Schritte zu prüfen, sollten die Bischöfe nicht bereit sein, sich zu bewegen.