Synodalverwaltung
Die Verwaltung der Landeskirche umfasst folgende Tätigkeiten
- Als Stabsstelle der Synode und des Synodalrates bereitet die Synodalverwaltung die Geschäfte für diese beiden Gremien vor und erledigt die aus den Beschlüssen anfallenden Arbeiten.
- Sie ist zuständig für die Finanzen der Landeskirche: die Bewirtschaftung des Vermögens, die Buchführung, den Zahlungsverkehr. Die Beiträge der einzelnen Kirchgemeinden und die Lastenausgleichszahlungen werden berechnet, einkassiert, beziehungsweise ausbezahlt.
- Der Synodalverwalter ist Aufsichtsorgan über die Kirchgemeinden und kirchlichen Stiftungen, wie früher der Regierungsstatthalter über die politischen Gemeinden. Er wird bei dieser Aufgabe von seinen Mitarbeitenden tatkräftig unterstützt.
- Der Synodalverwalter bildet zusammen mit dem Leiter Fachbereiche die Geschäftsleitung der Landeskirche.
- Die Synodalverwaltung ist auch Anlaufstelle und Drehscheibe für Behörden der Landeskirche, Kirchgemeinden und weitere Institutionen.