Bildungsgang Katechese | Bildungsgang kirchliche Jugendarbeit | Kirchliche Behörden

Finanzielle Unterstützung: mit Kirchenhilfe in einen Kirchenberuf

500 000 Franken liegen im Topf, aus dem die Luzerner Landeskirche neu Personen finanziell unterstützt, die eine Ausbildung in einem kirchlichen Beruf absolvieren oder sich in einem solchen Beruf weiterbilden. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt am 1. August in Kraft.
Menschen in Kirchenberufen (im Uhrzeigersinn): Valentin Beck (Gassen- und Pfarreiseelsorger in Luzern), Fabienne Eichmann (Behindertenseel­sorgerin der Luzerner Landeskirche), Carole Imboden (Pfarreiseelsorgerin in Biel), Michael Zingg (Leiter Jugendpastoral der Luzerner Landes­kirche, im roten Overall, auf einer Höhlentour mit Jugendlichen). |© chance-kirchenberufe.ch, Roberto Conciatori

Stiftungen oder Legate, aus denen angehende Berufsleute – früher vor allem Priesteranwärter – einen Zustupf erhalten können, gibt es bis heute in manchen Pfarreien. Dort nachzufragen lohnt sich deshalb. Luzern macht sich zusätzlich als eine von erst wenigen Landeskirchen die finanzielle Personalförderung zur Aufgabe und hat dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen. In der Mai-Session genehmigte die Synode einstimmig das «Gesetz über den Fonds zur finanziellen Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen von kirchlichem Personal». Ein Jahr zuvor hatte die Synode 500 000 Franken aus dem Jahresgewinn 2022 in diesen Fonds gelegt.

Ab Alter 25 gibt es keine staatlichen Stipendien mehr

Alex Mrvik, Leiter der Kampagne Chance Kirchenberufe, sagt, in der Beratung kämen Geldfragen zwar nicht an erster Stelle. Sie seien aber wichtig, da Personen, die einen kirchlichen Beruf ergreifen wollten, heute meist schon zwischen 30 und 40 Jahren alt seien und deshalb keine staatlichen Stipendien mehr erhielten. «Sie haben zudem oft schon eine Familie und können sich einen Verdienstausfall nicht ohne weiteres leisten.» Zudem: Es dürften sich nun auch Interessierte melden, die bis jetzt einen Umstieg aus finanziellen Überlegungen gar nicht erst erwogen hätten.

Das neue Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Der Fonds richtet sich an Personen, die im Kanton Luzern wohnen. Anspruchsberechtigt sind namentlich solche, die eine Aus- oder Weiterbildung mit folgendem Berufsziel absolvieren: Seelsorgerin/Seelsorger (Theologiestudium), Katechetin/Katechet (RPI oder ForModula), kirchliche Jugendarbeiterin/kirchlicher Jugendarbeiter (ForModula), kirchliche Sozialarbeiterin/kirchlicher Sozialarbeiter (CAS), Kirchenmusikerin/Kirchenmusiker. Es werden auch Pfarreipraktika unterstützt.

Nicht unterstützt werden derzeit Aus- und Weiterbildungen von nicht-pastoralem Personal (Beispiel Sakristane/Sakristaninnen), da für diese Berufsgruppen kein akuter Fachkräftemangel besteht.
 

«Mit dem neuen Fonds motivieren wir Menschen und investieren in sie.»

Hanspeter Wasmer

Niederschwellig

Wer eine berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel einer kirchlichen Anstellung macht, erhält einen finanziellen Beitrag, unabhängig vom Einkommen. Berufsbegleitend sind unter anderem die ForModula-Ausbildungen; vorgesehen ist, dass hier die Kosten ganz übernommen werden. Bei einer Vollzeitausbildung wird die finanzielle Situation berücksichtigt.

Auf der Website der Landeskirche finden sich die entsprechenden Gesuchsformulare. Sie werden der Synodalverwaltung eingereicht, über den Beitrag entscheidet der Synodalrat. Ein einfaches Verfahren: «Es ist uns wichtig, dass wir niederschwellig finanzielle Mittel sprechen können für ganz unterschiedliche pastorale Berufe», sagt Synodalrätin Karin Wandeler-Wüest. Sie hat das Geschäft zusammen mit Bischofsvikar Hanspeter Wasmer massgeblich vorbereitet und durch das Parlament gebracht. Wasmer pflichtet ihr bei: «Mit dem neuen Fonds motivieren wir Menschen und investieren in sie.»

Unterstützung nötig?

Die Landeskirche hilft dir, deine Aus- oder Weiterbildung zu finanzieren.

Aktuelle URL in die Zwischenablage kopieren
Kopieren erfolgreich!