Juristische Personen: Kirchensteuerpflicht bleibt, Kritik am System

Dominik Thali

Die Abstimmung fiel am Ende deutlich aus: Der Kantonsrat lehnte in der Debatte vom 24. März 2025 ein Postulat von Heidi Scherer mit 82 zu 17 Stimmen ab,mit dem die Megger FDP-Kantonsrätin prüfen lassen wollte, «ob und in welcher Form die Kirchensteuern für juristische Personen zukünftig als freiwillige Zahlung ausgestaltet werden können». Scherer stört sich an der Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften: Natürliche Personen könnten aus der Kirche austreten, Unternehmen wie etwa Aktiengesellschaften nicht. Es gehe auch um die Entflechtung von Kirche und Staat, argumentierte sie, wies auf die steigende Anzahl Kirchenaustritte hin und erwähnte «die umstrittenen Positionen der Kirche».
«Bewährte Handhabung beibehalten»
Unterstützung erhielt Scherer lediglich von der GLP. Mitte, SVP, SP und Grüne lehnten den Vorstoss ab. Alle Parteien anerkannten die sozialen und kulturellen Leistungen der Kirche, sie übten teilweise aber Systemkritik. Die heutige Lösung, diese Leistungen über die juristischen Personen mitzufinanzieren, sei «keine ideale Lösung», sagte etwa Anja Meier (SP, Willisau), es sei «längst an der Zeit, über ein gerechteres und zeitgemässeres Modell nachzudenken».
Regierungspräsident Reto Wyss (Mitte) warb derweil dafür, «die bewährte Handhabung» beizubehalten. Freiwillige Zahlungen für die juristischen Personen «kämen faktisch einer Abschaffung der heutigen Steuerpflicht gleich», sagte Wyss. Und: Niemand aus dem Parlament habe einen Vorschlag gemacht, wie die wegfallenden Einnahmen kompensiert werden könnten. Ursula Berset (GLP, Buchrain) hatte zuvor erklärt, was die Kirche mache, könne «sehr wohl auch der Staat machen».
Regierung will noch drei Wahlrechte behalten
Die Luzerner Regierung will weiterhin bei der Wahl der Vorsteher (Pröpste) des Stifts St. Leodegar im Hof in Luzern und St. Michael in Beromünster sowie des Präfekten der Jesuitenkirche in Luzern mitentscheiden. Der Kanton müsse ein Interesse daran haben, in die Besetzung von kirchlichem Führungspersonal eingebunden zu sein, schreibt sie in der Antwort auf ein Postulat von Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne, Luzern). Estermann fordert die Regierung in ihrem Vorstoss hingegen auf, ganz auf solche Wahlrechte, die sogenannten päpstlichen Privilegien, zu verzichten. Ihr genügt die Abgabe von 21 Privilegien, welche die Regierung im Herbst 2023 beschlossen hatte, nicht. Die Wahlrechte seien «ein reiner Verwaltungsakt», der «in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen» sei, erklärt sie. Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Bindung zur katholischen Kirche sinke laufend.
Kritische Berufungen verhindern
Die Regierung ist anderer Meinung. Die Wahlrechte böten die Möglichkeit, kritische Berufungen zu verhindern, und die Vorsteher der Stifte und der Präfekt der Jesuitenkirche seien «Ämter mit Ausstrahlung». Sie beschränkt sich nun aber auf diese und will zudem zum Personal der Stifte, den Chorherren, nichts mehr sagen. Das Wahlrecht für der Leitung der Kirchgemeinde St. Urban wiederum ist inzwischen erloschen, da der Kanton die dortige Seelsorgeverpflichtung auf 2025 abgelöst hat.
Der Vorstoss von Rahel Estermann wird voraussichtlich in der Maisession des Kantonsrats behandelt.