Behindertenseelsorge
«Gemeinsam unterwegs» – mit diesem Motto richtet sich die Behindertenseelsorge an Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, an seh- und hörbehinderte Personen sowie an Kinder und Jugendliche der heilpädagogischen Schulen und Zentren im Kanton Luzern. Die Teilhabe und Teilgabe am Leben soll für alle möglich sein. Deshalb unterstützen und begleiten wir Menschen mit einer Behinderung, Angehörige und Bezugspersonen, Institutionen, Vereine und Pfarreien.
Am 19. Juni 1974 beschloss die Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, eine Behindertenseelsorge zu schaffen. Bis Anfang der siebziger Jahre waren Menschen mit einer Behinderung über die damalige Schweizerische Caritaszentrale in Luzern seelsorglich betreut worden, daneben gab es einen Gehörlosen-Seelsorger an der Sonderschule Hohenrain. Heute ist die Behindertenseelsorge einer der drei Fachbereiche der katholischen Kirche im Kanton Luzern.
«Jede Begegnung ist anders, jeder Mensch einzigartig.»
Fabienne Eichmann, Leiterin Behindertenseelsorge
Behindertenseelsorge fordert heraus: Dieser Auftrag ruft nach einem klaren Engagement, das sich am Evangelium ausrichtet
- um deutlich zu machen, dass keine Behinderung die Würde der Person und ihr Recht auf Leben und Lebensqualität schmälern kann.
- um behinderte Menschen und ihre Angehörigen zu ermutigen, sich mit ihren Erfahrungen und Erwartungen in Kirche, Gesellschaft und Politik einzubringen.
- um Menschen innerhalb und ausserhalb der Kirche für die Belange und Anliegen ihrer behinderten Mitmenschen aufzuschliessen, um sie zu beraten und sie in ihrem Engagement zu bestärken.
Darauf legt die Behindertenseelsorge Wert
Aufmerksamkeit und Sorge haben in unserem Arbeiten einen hohen Stellenwert und lassen uns immer wieder nach dem suchen, was jedem Leben Sinn gibt. Wir tun dies im Feiern von Gottesdiensten, in den Ferien- und Besinnungswochen mit und für Menschen mit Behinderung, dank der Mitarbeit unzähliger Freiwilliger und im Begleiten von Menschen bei Grenzerfahrungen des Lebens. Ebenso wichtig ist für uns das Aufdecken von Möglichkeiten der Inklusion in den Pastoralräumen und wie Seelsorger*innen vor Ort auf Menschen mit Behinderung zugehen können.
Was wir tun – in Gebärdensprache
Stefan Freiberger übersetzt die Angebote der Behindertenseelsorge in Gebärdensprache.
Beratungsdienst für den heilpädagogischen Religionsunterricht
Auch Lernende mit einer geistigen Behinderung haben, unabhängig vom Schweregrad ihrer Behinderung, ein Recht auf Religionsunterricht. Der Heilpädagogische Religionsunterricht (HRU) achtet auf die Entwicklung der Lernenden und ist ganzheitlich orientiert. Der Beratungsdienst für den heilpädagogischen Religionsunterricht fördert und unterstützt die Weitergabe des Glaubens in Schule, Familie und Pfarrei.
Singen und beten mit PORTA-Gebärden und Handzeichen
Singen können auch Menschen mit einer geistigen oder Sinnesbehinderung. PORTA-Gebärden helfen ihnen dabei: Das sind Bewegungen mit Armen und Händen, welche die Verständigung erleichtern.
Die Behindertenseelsorge hat 17 Lieder aufgenommen, zu denen jeweils Text und Noten, eine Illustration und ein Film mit den PORTA-Gebärden abgerufen werden kann. Die Lieder eignen sich für den Alltag ebenso wie für den heilpädagogischen Religionsunterricht oder einen Pfarreigottesdienst.
Unser Vater – Vater Unser
Das Gebet mit PORTA-Gebärden zum Üben und Nachmachen. Begleitend dazu das PDF zum Herunterladen.
Kurzvideos
Erstkommunion und Firmung einfach erklärt
Ihre Spende an die Behindertenseelsorge ermöglicht es uns, die Ferien- und Besinnungswochen mit einem abwechslungsreichen Programm zu einem erschwinglichen Preis zu gestalten.
Kontoangaben
IBAN CH61 0900 0000 6000 1563 4
Röm.-kath. Landeskiche des Kantons Luzern
Kath. Behindertenseelsorge
Abendweg 1
6000 Luzern 6
«Seelsorge für alle» | Film über die Behindertenseelsorge
Dieser Film gibt Einblick in die Tätigkeit der Behindertenseelsorge am Beispiel von Besuchen in der Wohngemeinschaft Fluematt in Dagmersellen und bei der SSBL Rathausen. Er entstand 2020 im Rahmen des Jubiläums «50 Jahre Landeskirchen im Kanton Luzern».
Hauskommunion und Seelsorgegespräche für Menschen mit Hörbehinderung
Menschen mit einer Hörbehinderung, die nicht mehr selbst einen Gottesdienst besuchen können, bringen Maja Hodel (Bildmitte) und Priska Gundi (rechts im Bild) die Kommunion nach Hause. Sie stehen auch für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie dazu Heidi Bühlmann, Assistentin der Behindertenseelsorge, 041 419 48 43, heidi.buehlmann@ lukath.ch
Pater Christian Lorenz (links im Bild) bietet insbesondere für Menschen mit einer Hörbehinderung Seelsorgegespräche in Gebärdensprache an – via Skype (christian.lorenz) oder WhatsApp-Video (079 229 14 74). Per Mail ist er über ch.lorenz@ erreichbar. bluewin.ch
Kirchen und Räume mit Ringleitungen
In Räumen mit Ringleitungen können Menschen mit einer Hörbehinderung klar hören, da der Ton aus dem Mikrofon oder der Beschallungsanlage über eine Induktionsschleife direkt auf ihr Hörgerät übertragen wird. Finden Sie ganz einfach heraus, ob Ihre Kirche mit einer Höranlage ausgestattet ist:
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